Konrad Lemeler, seßhaft zu Entringen, in Tübingen gef., jedoch in Anbetracht seines Alters und seiner Schwachheit sowie auf Bitten seiner Freunde gegen Bezahlung seiner Atzung der Haft und weiterer Folter enthoben, schwört bei seiner Freilassung U. und gelobt, sich nicht an Martin Braitmaier zu rächen. Dieser hatte ihn entdeckt, als er in die verschlossene Scheuer des Abtes von Bebenhausen eindrang und sich hier verdächtig benahm, weshalb er nach Anklage vom Gericht zu Tübingen zur Folter verurteilt worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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