In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Verhandlungen wegen des Gebrauchs und der Reduzierung der
Handmühlen (Querren) in den Städten Buxtehude und Stade
Enthält: - Beschwerde des Bürgers Martin Möller in Buxtehude vom Januar 1697 über den dortigen Zollverwalter wegen Verbots des freien Gebrauchs seiner Handmühle, mit nachfolgendem Regierungsmandat an den Oberinspektor Engel Hartmann von Ehrenthal wegen Berichterstattung; Gesuch von Bürgermeister und Rat der Stadt Buxtehude vom Januar 1697 um freien Gebrauch der Handmühlen in ihrer Stadt; nachfolgender Bericht Ehrenthals zu den Handquernern in Buxtehude (mit Anlagen: Bericht des Amtmanns Anton Ehlers in Altkloster vom September 1696, Mandat der Kammer an Ehrenthal vom Dezember 1696 wegen Abschaffung der Handmühlen in Buxtehude, entsprechendes Mandat Ehrenthals an den Zollverwalter Georg Dietrich Hoffmann in Buxtehude vom Dezember 1696); Regierungsprotokoll und Mandat an Ehrenthal vom Februar 1697 wegen Beibehaltung des freien Gebrauchs der Handmühlen in Buxtehude; Regierungsprotokolle und Zitation der Regierung an Ehlers vom März 1697; Bericht Ehlers, mit beigefügtem Auszug aus den Konsumtionsrechnungen des Zollverwalters Hoffmann und des Akziseeinnehmers in Cranz - Vorstellungen des Oberinspektors Andreas Scharnhorst vom Mai, August, September und Dezember 1700 wegen Missbrauchs der Handmühlen in den Städten (mit Anlagen, u.a.: Schreiben der Kammer an Scharnhorst vom März 1700 wegen Untersuchung der Sache, mit beigefügtem Memorial Ehlers' (mit Anlage: Regierungsmandat vom Januar 1692 wegen Abschaffung der Handmühlen), Untersuchungsprotokoll vom April 1700, königliche Verordnung vom Dezember 1690 zum Gebrauch der Hand- und Hausmühlen in Schweden, Erklärungen der Städte Stade, Buxtehude und Verden vom Juli 1700); Regierungsprotokolle vom Oktober 1700; Bericht der Stadt Stade vom November 1700, mit beigefügtem Verzeichnis der Brauer, Essigbrauer und Branntweinbrenner in Stade, die zugleich Handmühlen gebrauchen) - Interzessionsschreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Stade vom Dezember 1702, mit beigefügter Beschwerde der Stader Branntweinbrenner und Grützmacher über Scharnhorst wegen geforderter Verpachtung
Enthält: - Vorstellung Scharnhorsts vom Mai 1705 wegen der Handmühlen in Stade, mit beigefügtem Schreiben des Baumschreibers und Visitierers Johann Ribow wegen Freigabe versiegelter Handmühlen und Eidabforderung durch den Stader Rat; Memorial Scharnhorsts und Protokoll über Verhandlungen mit Stader Deputierten vom Juni 1705, auch Gegenvorstellung der Stadt; weitere Vorstellung Scharnhorsts vom Juli 1705 wegen des Missbrauchs bei der Nutzung der Handmühlen in Stade (mit Anlagen, u.a.: Verzeichnisse der gegen die Akzise-Ordnung verstoßenen Querner in Stade, auch Gerichtsprotokoll zur Klage gegen den Bäcker Hinrich Wyneken); nachfolgende Zitation an den Stadtrat vom September 1705; weitere Gegenvorstellung des Stader Rats vom September 1705; Verhandlungsprotokolle vom September und Regierungsbeschluss vom Oktober 1705 wegen Reduzierung der Handmühlen in Stade von 50 auf 15; Anzeige des Amtmanns Johann Georg Hartmann in Stade und Neukloster vom Oktober 1705 wegen Abgangs der Stader Wassermühle, mit beigefügtem Verzeichnis der in Stade vorhandenen 50 Handmühlen vom Juni 1705; Gesuche des Stader Rates vom Juni und August 1706 um Entsiegelung der bei der Reduktion versiegelten Handmühlen, mit abschlägigem Regierungsbescheid; Gesuch der Stader Mälzer Claus Duve, Hinrich thom Felde und Johann Klövekorn vom Oktober 1706 um freien Gebrauch ihrer versiegelten Handmühlen, auch Anzeige Scharnhorsts dazu, mit Bericht des Inspektors Hinrich Scheele zu den drei Mälzern; Gesuch der sämtlichen Stader Mälzer für ihre drei Kollegen vom November 1706 um freien Gebrauch ihrer Mühlen; Regierungsbescheide vom Oktober 1706 und März 1707 wegen Beibehaltung der verordneten Anzahl von 15 Handmühlen