Berufung gegen das Decretum competentiae der Vorinstanz vom 5. Juni 1601, mit dem eine Kommission für ein Zeugenverhör in eigener Sache gegen Manderscheid eingerichtet werden sollte, unter Verweis auf die reichsunmittelbare Stellung des Appellanten in Person und seiner Graf- und Herrschaften sowie der uralten gräflichen Güter und auf das Gerichtsstandsprivileg Kaiser Friedrichs III. für die Grafen von Manderscheid. Klage auf Einstellung aller Attentate, Pfändungen und Gerichtsverhandlungen, bis die am RKG anhängigen Prozesse des Appellanten in Statusfragen entschieden sind.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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