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Ekkehart von Tann d. Ä. (1) bestätigt, von Dompropst Heinrich und dem Domkapitel in Salzburg wegen der Schuld von 30 Pfund Pfennigen, die auf seinem Gericht in Petting (2) liegen, eine Fristverlängerung bis zum 25. Juli [St. Jakob] erlangt zu haben. Für den Fall, dass Eckhard auch zu diesem Termin die Summe nicht zurückzahlt, haben sich beide Seiten einvernehmlich auf die Einberufung eines Schiedsgerichts geeinigt, in dem als Vertreter Eckhards von Tann Herr Chunrat, Vitztum von Salzburg, und Hainrich von Pabenswant (3), für das Domkapitel der Dompfarrer Hartnid von Lampoting (4) und Hainrich von Saldorf (5) sitzen sollen. Als Vorsitzender [vberman] ist Herr Chuno von Teising (6) benannt. Eckhard verspricht, sich dem Urteil der Schiedsleute zu beugen. Empfänger: Salzburg: Domkapitel. Siegler: S: Tann, Eckhard d. A. von

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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