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Strafsache wegen Falschmünzerei: 1. Goldschmied Johan Majesteter; 2. Godfrid Baggel aus Bevern; 3. Soldat Kaspar von Hervorde
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Enthält: Strafsache wegen Falschmünzerei: 1. Goldschmied Johan Majesteter, Sohn des Goldschmieds Johan Paul M. in Beckum, verheiratet mit Walburg, Tochter des Jürgen Boggel, 20 Jahre alt; 2. dessen Schwager Godfrid Baggel aus Bevern, 20 Jahre alt; 3. Soldat Kaspar von Hervorde, verheiratet mit Anna Majesteter, Schwager des zu 1) Genannten haben falsches stadt-münsterisches Geld angefertigt (gegossen). Majesteter und Baggel werden am 19.8. 1601 verhaftet und auf das Haus Ostbevern gebracht. Der Rat in Münster erhebt gegen sie beim Gericht in Ostbevern, das vorn am Hause Ostbevern unter dem Vorsitz des Richters Johan von Melschede tagt, am 15.9.1601 Anklage. Er wird vertreten durch den Freigrafen Johan Kerckering; dessen Worthalter ist der Prokurator Lambert zum Dale. Die Sache wird nochmals vertagt. Zunächst erstattet Dr. Johan Diethardt dem Gericht ein Gutachten. Darnach darf das erste Geständnis, das die Angeklagten auf dem Schohaus zu Ostbevern am 6.9.1601 vor dem Richter "gütlich" abgelegt haben, den Akten einverleibt und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden. Dann erstattet die Universität in Köln ein Gutachten über die Strafe. Diesem entsprechend ergeht am 15.12.1601 das Urteil dahin, dass die Angeklagten an den Pranger in Ostbevern gestellt und mit dem Zeichen der gefälschten Münze auf dem Rücken gebrannt werden; sodann müssen sie schwören, Stadt und Stift Münster für immer zu vermeiden. Das Urteil wird vollstreckt. Verteidiger der Angeklagten war der Prokurator Johan Polgestins, der insbesondere ihre Notlage hervorhob. Erwähnt werden M. Johan Merschman; Herman Bolle; Henrich Röckman; Dr. Goddert Grotges; Frau EIsa Wolberts in Gievenbeck; Ernst Löwenstein und Johan Hobbeler in Warendorf; Johan Hausbrandt, Verwalter des Hauses Bevern; die Notare Henrich Boemken und Johan Altena, Gerichtsschreiber zu Ostbevern; Vogt Herman Bullenhaer und Diener Wilhelm Glass zu Ostbevern.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.