Gerhard Munckart, Johann Munckarts Sohn von der Munckenbeke, macht bekannt, daß sein Vater seine Güter, gelegen in den Gerichten Stiepel und Herbede, dem + Cracht Stecke verpfändet hatte, als der Amtmann von Blankenstein war. Es handelt sich dabei um das Gut Munckenbecke, das Gut tem Steinhus, das Gut ter Süden, das Gut Lusebrincke, zwei Schilling Geld und zwei Hühner aus Kneselsgut und Brantschatzgut zu Heven und das Gut toe Wande. Cracht hat die Pfandschaft mit Einwilligung Johanns dem Drosten zu Bochum Wennemar Hasenkamp überlassen. Gerhard ist deswegen mit Wennemar in Streit geraten. In dieser Sache haben nun Heinrich Knipping (-gh), Dietrich Stecke, Konrad von dem Hörst, Erbschenk von Berg, und Gisken, Gogreve, Amtleute und Räte der Herzöge von Jülich und Kleve, eine gütliche Entscheidung getroffen. Gerhard macht bekannt, daß er darauf die gen. Güter mit allem alten und neuen Zubehör und allem seinen Besitz in der Grafschaft Mark an Wennemar verkauft hat. Wenn eine der Schwestern seines Vaters oder sonst jemand gegen den Verkauf Einspruch erhebt, wird Gerhard das abstellen, der sich zu voller Währschaftsleistung verpflichtet nach dem in der Grafschaft Mark gültigem Recht. - Es siegeln der Aussteller und die genannten Schiedsleute. - Gegeven ... op s. Barbaren avent.