Arnold Krabbe, Kaufhändler zu Mülheim, macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abts Anselm mit den Gütern Schaphaus, Deinckhaus oder Sonders und Pieper im Gericht Mülheim zu Dienstmannsrecht belehnt hat, die zuvor Wilhelmine Krabbe aufgelassen hatte. Er wird sie bei ihren alten Rechten halten. Er hat durch Peter Jakob Schlotman, Prokurator zu Mülheim huldigen lassen. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten