Kurfürst und Herzog Johann Friedrich von Sachsen bekennt für sich selbst und seinen Bruder Johann Ernst, dass er die Geldsumme, die sie wie auch die Herzöge von Braunschweig und andere Fürsten und Grafen nach der Verfassung erlegt haben, den Oberhauptleuten und Kriegsräten der Einung ausliefern wollen, sobald diese sie anfordern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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