1602 Juni 24 (St. Johann der hl. Täufer) Arnold von Wolfen zu Heuchlingen beurkundet als erwählter Unterhändler, daß sich auf seine Bemühungen hin Hans Sigmund von Woellwarth zu Polsingen, Fachsenfeld, Leinroden und Laubach einerseits sowie Wolf Caspar Adelmann von Adelmannsfelden zu Hohenstadt und Neubronn für sich und zusammen mit Georg Wolf von Woellwarth zu Lauterburg, Hohenroden und Essingen als Vormünder des Wilhelm Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen und Neubronn andererseits in folgenden vier Punkten geeinigt haben: 1) wegen der Baulast am Steg zu Laubach, wegen der Obrigkeit über diesen Steg und wegen seines Ausbaus zum Reitsteg, 2) wegen der Freiheit des zum Schloßgarten in Laubach gezogenen Ackers vom großen Zehnten und der Entschädigung der Pfarrei Leinweiler, 3) wegen der Freiheit des alten und des neuen Schloßgartens zu Laubach vom kleinen Zehnten und der Entschädigung der Pfarrei Leinweiler und 4) wegen des dem Mesner zu Leinroden von jedem Haushalt jährlich zustehenden sog. Weihnachtslaibs. - Die Einigung wird zweifach ausgefertigt. Sr.: 1) A., 2) Hans Sigmund von Woellwarth, 3) Wolf Caspar Adelmann, 4) Georg Wolf von Woellwarth Ausf. Perg., besch. - 4 Sg. abg. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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