Fürstliches Oberamt Haigerloch: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 202 T 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt Haigerloch
(1472-) 1806 - 1850 (-1855)
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
1. Zur Geschichte des Fürstlichen Oberamts Haigerloch
Im Anfang des 19. Jahrhunderts war im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen bis zur Einverleibung in Preußen am 8.4.1850 in der unteren Instanz die Verwaltung mit der Rechtspflege unter der Bezeichnung "Oberamt" vereinigt. Die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein bildeten das fürstliche Oberamt Haigerloch. Die Orte der Herrschaft Haigerloch waren: Bietenhausen, Bittelbronn, Gruol mit Hospach, Haigerloch, Hart, Heiligenzimmern, Höfendorf, (Bad) Imnau, Stetten bei Haigerloch, Trillfingen mit Kremensee und Weildorf. Von den drei wehrsteinischen Orten Betra, Empfingen und Fischingen kamen Betra und Fischingen am 21. September 1838 zum fürstlichen Oberamt Glatt. Bis 1852 hat das so geschaffene Oberamt Haigerloch keine weiteren Gebietsveränderungen mehr erfahren.
2. Ordnung des Bestands
Der hier verzeichnete Aktenbestand umfasst die Zeitspanne von der Erlangung der Souveränität durch die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 bis zum 8. April 1850, dem Tag der Übergabe der Hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen. Bei der Aktenführung war allerdings die Erlangung der Unabhängigkeit ohne Bedeutung, da bestehende Akten ohne jede Veränderung weitergeführt wurden. Auch kann für die Zeit von 1806 bis ca. 1814 keine Mittelinstanz nachgewiesen werden, d. h. das Oberamt wendet sich unmittelbar an den Landesherrn bei Eingaben, die seine Zuständigkeit übersteigen. Die Akten entstammen der 1925 erfolgten Ablieferung des Preußischen Oberamts Haigerloch sowie den neuverzeichneten Akten I und II, die bei früheren Ablieferungen in das damalige Preußische Staatsarchiv gelangt waren. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen nach der preußischen Aktenheftung geheftet. Da die Aktenheftung erst in preußischer Zeit geschah, sind auch in diesem Aktenbestand die Generalakten häufig mit denen des zum Zeitpunkt der Aktenheftung bereits aufgehobenen fürstlichen und preußischen Oberamts Glatt (aufgehoben 1854) zusammengeheftet. Deshalb mussten bei der Verzeichnung des Bestandes zahlreiche Verweise für das Glatter Repertorium geschrieben werden. Einige wenige Verweise auf das Preußische Oberamt Hechingen und eine größere Zahl auf das Preußische Oberamt Haigerloch wurden in das vorliegende Repertorium aufgenommen. Die vollständigkeitshalber übernommenen Verweise stehen chronologisch an richtiger Stelle des Repertoriums ohne eigene laufende Nummer. Ebenso wurde auf die Akten, die über 1806 zurückreichen, Repertorium Ho 177, Herrschaft Haigerloch-Wehrstein, an der Stelle, wo sie zeitlich vermutet werden, verwiesen.
Die systematische Gliederung des Repertoriums entspricht, mit nur kleinen Abweichungen, dem Aktenplan des Preußischen Oberamts Haigerloch.
Der vorliegende Bestand umfasst rund 20 lfd.m. mit 1513 lfd. Nummern. Die Aussonderung aus den neuverzeichneten Akten I und II und aus der Ablieferung 1925 des Preußischen Oberamts Haigerloch sowie die Paketierung besorgte der Angestellte Abt, die Ordnung und Verzeichnung Regierungsamtmann Kungl. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Lang.
Sigmaringen, im Winter 1969/1970
Vorbemerkung
1. Zur Geschichte des Fürstlichen Oberamts Haigerloch
Im Anfang des 19. Jahrhunderts war im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen bis zur Einverleibung in Preußen am 8.4.1850 in der unteren Instanz die Verwaltung mit der Rechtspflege unter der Bezeichnung "Oberamt" vereinigt. Die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein bildeten das fürstliche Oberamt Haigerloch. Die Orte der Herrschaft Haigerloch waren: Bietenhausen, Bittelbronn, Gruol mit Hospach, Haigerloch, Hart, Heiligenzimmern, Höfendorf, (Bad) Imnau, Stetten bei Haigerloch, Trillfingen mit Kremensee und Weildorf. Von den drei wehrsteinischen Orten Betra, Empfingen und Fischingen kamen Betra und Fischingen am 21. September 1838 zum fürstlichen Oberamt Glatt. Bis 1852 hat das so geschaffene Oberamt Haigerloch keine weiteren Gebietsveränderungen mehr erfahren.
2. Ordnung des Bestands
Der hier verzeichnete Aktenbestand umfasst die Zeitspanne von der Erlangung der Souveränität durch die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 bis zum 8. April 1850, dem Tag der Übergabe der Hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen. Bei der Aktenführung war allerdings die Erlangung der Unabhängigkeit ohne Bedeutung, da bestehende Akten ohne jede Veränderung weitergeführt wurden. Auch kann für die Zeit von 1806 bis ca. 1814 keine Mittelinstanz nachgewiesen werden, d. h. das Oberamt wendet sich unmittelbar an den Landesherrn bei Eingaben, die seine Zuständigkeit übersteigen. Die Akten entstammen der 1925 erfolgten Ablieferung des Preußischen Oberamts Haigerloch sowie den neuverzeichneten Akten I und II, die bei früheren Ablieferungen in das damalige Preußische Staatsarchiv gelangt waren. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen nach der preußischen Aktenheftung geheftet. Da die Aktenheftung erst in preußischer Zeit geschah, sind auch in diesem Aktenbestand die Generalakten häufig mit denen des zum Zeitpunkt der Aktenheftung bereits aufgehobenen fürstlichen und preußischen Oberamts Glatt (aufgehoben 1854) zusammengeheftet. Deshalb mussten bei der Verzeichnung des Bestandes zahlreiche Verweise für das Glatter Repertorium geschrieben werden. Einige wenige Verweise auf das Preußische Oberamt Hechingen und eine größere Zahl auf das Preußische Oberamt Haigerloch wurden in das vorliegende Repertorium aufgenommen. Die vollständigkeitshalber übernommenen Verweise stehen chronologisch an richtiger Stelle des Repertoriums ohne eigene laufende Nummer. Ebenso wurde auf die Akten, die über 1806 zurückreichen, Repertorium Ho 177, Herrschaft Haigerloch-Wehrstein, an der Stelle, wo sie zeitlich vermutet werden, verwiesen.
Die systematische Gliederung des Repertoriums entspricht, mit nur kleinen Abweichungen, dem Aktenplan des Preußischen Oberamts Haigerloch.
Der vorliegende Bestand umfasst rund 20 lfd.m. mit 1513 lfd. Nummern. Die Aussonderung aus den neuverzeichneten Akten I und II und aus der Ablieferung 1925 des Preußischen Oberamts Haigerloch sowie die Paketierung besorgte der Angestellte Abt, die Ordnung und Verzeichnung Regierungsamtmann Kungl. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Lang.
Sigmaringen, im Winter 1969/1970
1513 Akten (22,6 lfd.m)
Bestand
Franz Xaver Hodler: Geschichte des Oberamts Haigerloch. 1928.
Andreas Zekorn: Verwaltung und Oberämter im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen 1803 bis 1850. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 37 (2001) S. 47-82.
Andreas Zekorn: Verwaltung und Oberämter im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen 1803 bis 1850. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 37 (2001) S. 47-82.
Haigerloch BL; Oberamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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