Fürstliches Oberamt Haigerloch: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 202 T 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt Haigerloch
(1472-) 1806 - 1850 (-1855)
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
1. Zur Geschichte des Fürstlichen Oberamts Haigerloch
Im Anfang des 19. Jahrhunderts war im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen bis zur Einverleibung in Preußen am 8.4.1850 in der unteren Instanz die Verwaltung mit der Rechtspflege unter der Bezeichnung "Oberamt" vereinigt. Die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein bildeten das fürstliche Oberamt Haigerloch. Die Orte der Herrschaft Haigerloch waren: Bietenhausen, Bittelbronn, Gruol mit Hospach, Haigerloch, Hart, Heiligenzimmern, Höfendorf, (Bad) Imnau, Stetten bei Haigerloch, Trillfingen mit Kremensee und Weildorf. Von den drei wehrsteinischen Orten Betra, Empfingen und Fischingen kamen Betra und Fischingen am 21. September 1838 zum fürstlichen Oberamt Glatt. Bis 1852 hat das so geschaffene Oberamt Haigerloch keine weiteren Gebietsveränderungen mehr erfahren.
2. Ordnung des Bestands
Der hier verzeichnete Aktenbestand umfasst die Zeitspanne von der Erlangung der Souveränität durch die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 bis zum 8. April 1850, dem Tag der Übergabe der Hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen. Bei der Aktenführung war allerdings die Erlangung der Unabhängigkeit ohne Bedeutung, da bestehende Akten ohne jede Veränderung weitergeführt wurden. Auch kann für die Zeit von 1806 bis ca. 1814 keine Mittelinstanz nachgewiesen werden, d. h. das Oberamt wendet sich unmittelbar an den Landesherrn bei Eingaben, die seine Zuständigkeit übersteigen. Die Akten entstammen der 1925 erfolgten Ablieferung des Preußischen Oberamts Haigerloch sowie den neuverzeichneten Akten I und II, die bei früheren Ablieferungen in das damalige Preußische Staatsarchiv gelangt waren. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen nach der preußischen Aktenheftung geheftet. Da die Aktenheftung erst in preußischer Zeit geschah, sind auch in diesem Aktenbestand die Generalakten häufig mit denen des zum Zeitpunkt der Aktenheftung bereits aufgehobenen fürstlichen und preußischen Oberamts Glatt (aufgehoben 1854) zusammengeheftet. Deshalb mussten bei der Verzeichnung des Bestandes zahlreiche Verweise für das Glatter Repertorium geschrieben werden. Einige wenige Verweise auf das Preußische Oberamt Hechingen und eine größere Zahl auf das Preußische Oberamt Haigerloch wurden in das vorliegende Repertorium aufgenommen. Die vollständigkeitshalber übernommenen Verweise stehen chronologisch an richtiger Stelle des Repertoriums ohne eigene laufende Nummer. Ebenso wurde auf die Akten, die über 1806 zurückreichen, Repertorium Ho 177, Herrschaft Haigerloch-Wehrstein, an der Stelle, wo sie zeitlich vermutet werden, verwiesen.
Die systematische Gliederung des Repertoriums entspricht, mit nur kleinen Abweichungen, dem Aktenplan des Preußischen Oberamts Haigerloch.
Der vorliegende Bestand umfasst rund 20 lfd.m. mit 1513 lfd. Nummern. Die Aussonderung aus den neuverzeichneten Akten I und II und aus der Ablieferung 1925 des Preußischen Oberamts Haigerloch sowie die Paketierung besorgte der Angestellte Abt, die Ordnung und Verzeichnung Regierungsamtmann Kungl. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Lang.
Sigmaringen, im Winter 1969/1970
Vorbemerkung
1. Zur Geschichte des Fürstlichen Oberamts Haigerloch
Im Anfang des 19. Jahrhunderts war im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen bis zur Einverleibung in Preußen am 8.4.1850 in der unteren Instanz die Verwaltung mit der Rechtspflege unter der Bezeichnung "Oberamt" vereinigt. Die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein bildeten das fürstliche Oberamt Haigerloch. Die Orte der Herrschaft Haigerloch waren: Bietenhausen, Bittelbronn, Gruol mit Hospach, Haigerloch, Hart, Heiligenzimmern, Höfendorf, (Bad) Imnau, Stetten bei Haigerloch, Trillfingen mit Kremensee und Weildorf. Von den drei wehrsteinischen Orten Betra, Empfingen und Fischingen kamen Betra und Fischingen am 21. September 1838 zum fürstlichen Oberamt Glatt. Bis 1852 hat das so geschaffene Oberamt Haigerloch keine weiteren Gebietsveränderungen mehr erfahren.
2. Ordnung des Bestands
Der hier verzeichnete Aktenbestand umfasst die Zeitspanne von der Erlangung der Souveränität durch die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 bis zum 8. April 1850, dem Tag der Übergabe der Hohenzollerischen Fürstentümer an Preußen. Bei der Aktenführung war allerdings die Erlangung der Unabhängigkeit ohne Bedeutung, da bestehende Akten ohne jede Veränderung weitergeführt wurden. Auch kann für die Zeit von 1806 bis ca. 1814 keine Mittelinstanz nachgewiesen werden, d. h. das Oberamt wendet sich unmittelbar an den Landesherrn bei Eingaben, die seine Zuständigkeit übersteigen. Die Akten entstammen der 1925 erfolgten Ablieferung des Preußischen Oberamts Haigerloch sowie den neuverzeichneten Akten I und II, die bei früheren Ablieferungen in das damalige Preußische Staatsarchiv gelangt waren. Sie sind bis auf wenige Ausnahmen nach der preußischen Aktenheftung geheftet. Da die Aktenheftung erst in preußischer Zeit geschah, sind auch in diesem Aktenbestand die Generalakten häufig mit denen des zum Zeitpunkt der Aktenheftung bereits aufgehobenen fürstlichen und preußischen Oberamts Glatt (aufgehoben 1854) zusammengeheftet. Deshalb mussten bei der Verzeichnung des Bestandes zahlreiche Verweise für das Glatter Repertorium geschrieben werden. Einige wenige Verweise auf das Preußische Oberamt Hechingen und eine größere Zahl auf das Preußische Oberamt Haigerloch wurden in das vorliegende Repertorium aufgenommen. Die vollständigkeitshalber übernommenen Verweise stehen chronologisch an richtiger Stelle des Repertoriums ohne eigene laufende Nummer. Ebenso wurde auf die Akten, die über 1806 zurückreichen, Repertorium Ho 177, Herrschaft Haigerloch-Wehrstein, an der Stelle, wo sie zeitlich vermutet werden, verwiesen.
Die systematische Gliederung des Repertoriums entspricht, mit nur kleinen Abweichungen, dem Aktenplan des Preußischen Oberamts Haigerloch.
Der vorliegende Bestand umfasst rund 20 lfd.m. mit 1513 lfd. Nummern. Die Aussonderung aus den neuverzeichneten Akten I und II und aus der Ablieferung 1925 des Preußischen Oberamts Haigerloch sowie die Paketierung besorgte der Angestellte Abt, die Ordnung und Verzeichnung Regierungsamtmann Kungl. Reinschrift und Register fertigte Fräulein Lang.
Sigmaringen, im Winter 1969/1970
1513 Akten (22,6 lfd.m)
Bestand
Franz Xaver Hodler: Geschichte des Oberamts Haigerloch. 1928.
Andreas Zekorn: Verwaltung und Oberämter im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen 1803 bis 1850. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 37 (2001) S. 47-82.
Andreas Zekorn: Verwaltung und Oberämter im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen 1803 bis 1850. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 37 (2001) S. 47-82.
Haigerloch BL; Oberamt
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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