Hieroymus Friedrich von Stammer auf Prietitz, Großhartmannsdorf und Hermsdorf, bevollmächtigter Landvogt des Kurfürsten Friedrich August III., Herzog zu Sachsen, für das Markgrafentum Oberlausitz, Konferenzminister, Geheimer und Domherr des Domstifts zu Meißen, bestätigt, dass im kurfürstlich-sächsischen Oberamt Bautzen als Lehnskurie des Markgrafentums Oberlausitz am o. g. Tag Herr Johann August Adolph von Below auf Großwelka (Großwelcka), kurfürstlich-sächsischer Kammerjunker als "Gegenhändler" im Markgrafentum Oberlausitz mit Mandat des Johann Georg Friedrich Graf von Einsiedel auf Seidenberg, kurfürstlich-sächsischer Kabinettsminister und Domherr des Stifts zu Merseburg, erschienen ist und die Vollmacht vom 14. Sept. d. J. überreicht hat. Sein Auftraggeber (Graf von Einsiedel) hat von Peter August von Schönberg auf Schmochtitz, kurfürstlich-sächsischer Hofmarschall, das Erbgut Luppa mit dem Dorf Dubrau, samt dem Rittersitz allda mit allem Zubehör, Rechten und Untertanen, freiem Schank und den Niedergerichten, nebst von dem Gut Lomske (Lumske) dazugehörigen sogenannten "Bockischen Teiche" ein Steinbruch an der Steinitzischen Straße, wo jedoch die mitbelehnte Herrschaft das Recht hat, Steine zu brechen und holen zu lassen. Der Kaufvertrag, Dresden, 3. Mai 1771, liegt vor. Die Belehnung erfolgt als Erb- und Allodialbesitz mit freier Testirfähigkeit.

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Sächsisches Staatsarchiv
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