Bischof Weigand von Bamberg, dessen Domkapitel und der Rat der Stadt Nürnberg schließen einen Vertrag, betreffend die folgenden Punkte: 1.) die Propsteien von St. Sebald und St. Lorenz zu Nürnberg und deren Abgaben an Bischof und Kapitel. 2.) den Zehnten zu Ailsbach. 3.) eine jährliche Abgabe von 36 fl. aus der Pfarrei Hersbruck an die Vikarei St. Barbara im Dom zu Bamberg und 25 fl. jährlichen Zinses aus der bischöflichen Kammer an die Frühmesse zu Gründlach, welche zur Zeit dem Domherrn Kaspar vom Berg verschrieben sind. 4.) die Vorenthaltung von 10 fl. für gestiftete Jahrtage an den Pfarrer zu Fürth seitens der Kirchenpfleger daselbst. 5.) die Verleihung bischöflicher und dompropsteilicher Lehen an die Agnaten Nürnberger Bürger, die ohne Leibeserben verstorben sind. 6.) die Niedergerichtsbarkeit und Steuerauflage bei Nürnbergischen Gütern im Bamberger Fraischbezirk. 7.) Frevelbestrafungen, Kirchtagschutz, Kirchenrechnung und Viehzoll zu Fürth. 8.) Erwählung der Kirchenpfleger zu Poppenreuth. 9.) die jährliche Zehrungsabgabe des Hans Siebenwurst zu Frohndorf von seinem halben Hof daselbst, genannt der Tuttelhof an die Zehnbereiter an der Schwabach. 10.) die fraischliche Oberkeit und Kirchtagschutz zu Truppach. 11.) die Schenkgerechtigkeit zu Gaiganz und Zaunsbach. 12.) den Zoll zu Lonnerstadt. - Siegler: Bischof, Domkapitel und Rat.