Kaiser Karl V. bestätigt dem Grafen Michel II. zu Wertheim auf seine Bitte unter Verweis auf die jüngste Bestätigung durch Kaiser Maximilian alle ihm und seinen Vorfahren verliehenen kaiserlichen und königlichen Gnaden, Freiheiten, Rechte, Briefe, Privilegien und Handfesten für ihn und seine Erben. Auf Beirrungen der Rechte steht eine Buße von 50 M. lötigen Goldes, hälftig an die kaiserliche Kammer und den Grafen zahlbar.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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