Bürgermeister und Ratsmannen von Lüneburg verpflichten sich gegenüber dem Propst zu Walsrode Helmold Buscher, eine rückständige Rente von 162 Mark mit der Hauptsumme zu entrichten, wenn die ordentliche Rente abgelöst werden sollte.

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Archiv der Hansestadt Lüneburg
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