Herzog Ulrich von Württemberg beurkundet in dem Streit zwischen Schenk Christof und Jörg zu Limpurg und Wilhelm und Erkinger von Rechberg zu Hohenrechberg, dass die Parteien von dem Landhofmeister und den Räten des Herzogs miteinander vergleichen worden sind: 1) Das von beiden Teilen pfandweise genommene Vieh wird zurückgegeben. 2) Die Behauptung des Schock, dass Wilhelm von Rechberg ihm befohlen habe keinen Zoll zu geben, der nicht bisher gegeben worden sei, wird von den Räten untersucht; Schock soll je nach dem bestraft werden. 3) Die Vettern Wilhelm und Erkinger von Rechberg sollen den Schenken von Limpurg die Güter im Staigersbach zu kaufen geben.