A: Kurfürstliche Regierung in Amberg. S: A. Betreff: Rechtserkenntnis, dass die Stadt Auerbach als Beklagte dem Kloster Michelfeld als Kläger den Hammer zu Rauhenstein mit all seinen Zugehörungen, Grundstücken, Feldern und Wiesmahden anzutreten hat. Wegen des zu refundierenden Kaufpreises soll ein nochmaliger gütlicher Vergleich versucht werden, ansonsten aber eine unparteiische Lokalkommission darüber befinden.

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Staatsarchiv Amberg
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