Streit um den Zehnt in Oberartelshofen
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E 49/II Nr. 2027
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
1702 - 1736
Enthält:
1702 März 4: Einigung zwischen Gustav Georg, Hans (= Johann) Christoph, und Felix Jacob Tetzel.
1665 Januar 1 war eine Güterteilung zwischen a) Carl Erasmus, Gustav Philipp und b) Philipp Jacob (I.) Tetzel getroffen worden.
1691 hatte Johann Christoph Tetzel Artelshofen samt dem Reichs- Mannlehenbaren Zehnt zu Oberartelshofen von Gustav Philipp Tetzel erworben, wobei 1551 Gulden Heiratsgut der Frau des Käufers, Maria Catharina, geb. Tucher, mitverwendet wurden.
Johann Christoph ist bislang ohne männliche Nachkommen, sodass bei seinem Tode Artelshofen samt Zehnt an die Verwandten fallen würde. Ausdrücklich werden die 1551 Gulden der Frau von der Erbfolge insofern ausgenommen, als diese Summe der Frau respektive Witwe inklusive 5 % Zinsen ausbezahlt werden müssen.
In der Folge versucht Johann Christoph, bzw. seine Frau, bei Kaiser Leopold (I.) eine Bestätigung obiger Einigung zu erlangen. Der Reichshofrat in Wien verlangt vom Rat der Stadt, dass die fragliche Summe am besten abgelöst werde. Tätig ist für Tetzel in Wien ein Vetter J. H. Rottenhoff, welcher Johann Christoph bestätigt, es sei in der ganzen Stadt (! wohl Nürnberg) bekannt, dass Tetzel nicht über die erforderlichen Mittel verfüge. Problematisch ist, dass der Kaufvertrag (von 1691) die Ehefrau und deren Heiratsgut mit keinem Wort erwähnt.
1703 März 22: Zusammenstellung des Bisherigen, (Wien) Franz Wildrich v. Menschengen.
Ehepaar Tetzel, er vertreten durch Georg Tobias Alberti, sie durch Johann Adam Unrath, begehren die Bestätigung der Einigung von 1702.
Kaiserliche Majestät belässt es bei der Einigung. Der Rat der Stadt muss aber darauf achten, dass es bei der Erklärung Johann Christoph Tetzels bleibt, den Zehnt weder zu veräußern noch zu verpfänden.
1712 Juni 23: Lehenbrief (Kopie) Kaiser Karls VI., Schloss Preßburg.
Gustav Georg, Johann Christoph und Felix Jacob Tetzel erhalten den Reichslehenbaren Zehnt zu Artelshofen, den ihnen der verstorbene Bruder des Kaisers, Joseph (I.) 1707 Februar 15 verliehen hatte.
Ad mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium: E. T. v. Glandorff.
1727 November 21: Schreiben aus Nürnberg (Konzept).
Am 6. Oktober verstarb Johann Christoph Tetzel ohne männliche Nachkommen. Bitte, beim Reichshofrat um die Lehenserneuerung zu ersuchen.
1728 ist nur noch Felix Jacob Tetzel am Leben, der ebenfalls um die Lehenserneuerung nachsucht. Das Kapital der Maria Catharina (verstorben 1727 März 18) hatte ihr Ehemann zur Erhaltung des Stiftungshauses umgewidmet. Felix Jacob ist finanziell nicht in der Lage, das Geld abzulösen. Seine Ehefrau Sabina Regina, geb, Löffelholz, will dafür ihr Heiratsgut zur Verfügung stellen. Man erbittet hierfür Kaiserlichen Konsens.
Dabei:
Zettel mit Sterbedaten einiger der Beteiligten, wie sie an die Leichentafel geschrieben worden sind, 1736 vom Vormundamt bestätigt.
Dabei:
Blatt mit Verzeichnung der Aktenstücke des vorliegenden Falls. In Tinte 37 Produkte, in Blei (neue Zählung) 84 Produkte.
1702 März 4: Einigung zwischen Gustav Georg, Hans (= Johann) Christoph, und Felix Jacob Tetzel.
1665 Januar 1 war eine Güterteilung zwischen a) Carl Erasmus, Gustav Philipp und b) Philipp Jacob (I.) Tetzel getroffen worden.
1691 hatte Johann Christoph Tetzel Artelshofen samt dem Reichs- Mannlehenbaren Zehnt zu Oberartelshofen von Gustav Philipp Tetzel erworben, wobei 1551 Gulden Heiratsgut der Frau des Käufers, Maria Catharina, geb. Tucher, mitverwendet wurden.
Johann Christoph ist bislang ohne männliche Nachkommen, sodass bei seinem Tode Artelshofen samt Zehnt an die Verwandten fallen würde. Ausdrücklich werden die 1551 Gulden der Frau von der Erbfolge insofern ausgenommen, als diese Summe der Frau respektive Witwe inklusive 5 % Zinsen ausbezahlt werden müssen.
In der Folge versucht Johann Christoph, bzw. seine Frau, bei Kaiser Leopold (I.) eine Bestätigung obiger Einigung zu erlangen. Der Reichshofrat in Wien verlangt vom Rat der Stadt, dass die fragliche Summe am besten abgelöst werde. Tätig ist für Tetzel in Wien ein Vetter J. H. Rottenhoff, welcher Johann Christoph bestätigt, es sei in der ganzen Stadt (! wohl Nürnberg) bekannt, dass Tetzel nicht über die erforderlichen Mittel verfüge. Problematisch ist, dass der Kaufvertrag (von 1691) die Ehefrau und deren Heiratsgut mit keinem Wort erwähnt.
1703 März 22: Zusammenstellung des Bisherigen, (Wien) Franz Wildrich v. Menschengen.
Ehepaar Tetzel, er vertreten durch Georg Tobias Alberti, sie durch Johann Adam Unrath, begehren die Bestätigung der Einigung von 1702.
Kaiserliche Majestät belässt es bei der Einigung. Der Rat der Stadt muss aber darauf achten, dass es bei der Erklärung Johann Christoph Tetzels bleibt, den Zehnt weder zu veräußern noch zu verpfänden.
1712 Juni 23: Lehenbrief (Kopie) Kaiser Karls VI., Schloss Preßburg.
Gustav Georg, Johann Christoph und Felix Jacob Tetzel erhalten den Reichslehenbaren Zehnt zu Artelshofen, den ihnen der verstorbene Bruder des Kaisers, Joseph (I.) 1707 Februar 15 verliehen hatte.
Ad mandatum Sacrae Caesareae Majestatis proprium: E. T. v. Glandorff.
1727 November 21: Schreiben aus Nürnberg (Konzept).
Am 6. Oktober verstarb Johann Christoph Tetzel ohne männliche Nachkommen. Bitte, beim Reichshofrat um die Lehenserneuerung zu ersuchen.
1728 ist nur noch Felix Jacob Tetzel am Leben, der ebenfalls um die Lehenserneuerung nachsucht. Das Kapital der Maria Catharina (verstorben 1727 März 18) hatte ihr Ehemann zur Erhaltung des Stiftungshauses umgewidmet. Felix Jacob ist finanziell nicht in der Lage, das Geld abzulösen. Seine Ehefrau Sabina Regina, geb, Löffelholz, will dafür ihr Heiratsgut zur Verfügung stellen. Man erbittet hierfür Kaiserlichen Konsens.
Dabei:
Zettel mit Sterbedaten einiger der Beteiligten, wie sie an die Leichentafel geschrieben worden sind, 1736 vom Vormundamt bestätigt.
Dabei:
Blatt mit Verzeichnung der Aktenstücke des vorliegenden Falls. In Tinte 37 Produkte, in Blei (neue Zählung) 84 Produkte.
Archivale
Indexbegriff Person: Alberti, Georg Tobias
Indexbegriff Person: Glandorf, Ernst Franz von
Indexbegriff Person: Glandorf, Ernst Franz von
Indexbegriff Person: Joseph I. (Kaiser)
Indexbegriff Person: Karl VI. (Kaiser)
Indexbegriff Person: Leopold I. (Kaiser)
Indexbegriff Person: Mensching, Franz Wildrich
Indexbegriff Person: Rottenhoff, J H von
Indexbegriff Person: Tetzel, Carl Erasmus
Indexbegriff Person: Tetzel, Felix Jacob
Indexbegriff Person: Tetzel, Gustav Georg
Indexbegriff Person: Tetzel, Gustav Philipp
Indexbegriff Person: Tetzel, Johann Christof
Indexbegriff Person: Tetzel, Maria Katharina geb Tucher
Indexbegriff Person: Tetzel, Philipp Jacob I.
Indexbegriff Person: Tetzel, Sabina Regina geb Loeffelholz
Indexbegriff Person: Unrath, Johann Adam Dr. jur. utr.
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Zehntgerechtigkeit
Indexbegriff Person: Glandorf, Ernst Franz von
Indexbegriff Person: Glandorf, Ernst Franz von
Indexbegriff Person: Joseph I. (Kaiser)
Indexbegriff Person: Karl VI. (Kaiser)
Indexbegriff Person: Leopold I. (Kaiser)
Indexbegriff Person: Mensching, Franz Wildrich
Indexbegriff Person: Rottenhoff, J H von
Indexbegriff Person: Tetzel, Carl Erasmus
Indexbegriff Person: Tetzel, Felix Jacob
Indexbegriff Person: Tetzel, Gustav Georg
Indexbegriff Person: Tetzel, Gustav Philipp
Indexbegriff Person: Tetzel, Johann Christof
Indexbegriff Person: Tetzel, Maria Katharina geb Tucher
Indexbegriff Person: Tetzel, Philipp Jacob I.
Indexbegriff Person: Tetzel, Sabina Regina geb Loeffelholz
Indexbegriff Person: Unrath, Johann Adam Dr. jur. utr.
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Zehntgerechtigkeit
Artelshofen
Artelshofen - Oberes Dorf
Preßburg, Schloss
Wien
Zehnt
Zehnt, Artelshofen
Güterteilung
Einigung
Heiratsgut
Reichslehen
Gutserwerb
Erbfolge
Kaiser
Reichshofrat
Rat der Stadt
Ablöse
Bestätigung
Zehnt Veräußerungsverbot
Zehnt Verpfändungsverbot
Wiederbelehnung
Todesfall
Stiftungshaus, Tetzel
Sterbedaten
Leichentafel
Vormundamt
Akten Verzeichnis
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 12:59 MESZ