Der Notar Johannes Werner Erkenbrecht, alter Stadtschreiber zu Sinsheim, bekundet, dass Wolf Konrad Greck von und zu Kochendorf sub dato in Ittlingen (Vttlingen) am Rathaus (guttenbergischen Teils) sein Wappen angeschlagen und die Huldigung der Untertanen michelfeldischen Teils verlangt hat. Weil aber Reinhard von Gemmingen zu Hornberg ihm am Samstag, den 11./21. April, zuvorgekommen ist, sein Wappen angeschlagen und den gemeinschaftlichen Schultheißen (und Wirt) Helid Carler auf sich verpflichtet hat, verweigert dieser Greck sowohl die Handtreue als auch die Huldigung der Untertanen, desgleichen der michelfeldische "anwaldschultheiß" Hans Gigler. Nach einem gemeinsam von Greck und den Schultheißen gefassten Beschluss wird sowohl die Verpflichtung der Schultheißen wie die Huldigung der Untertanen gegenüber diesem oder jenem Herrn erst stattfinden, wenn geklärt ist, welcher der Konkurrenten die rechtmäßige Obrigkeit ist. Nach dem Tod Weirich von Gemmingens zu Michelfeld erhebt Greck Anspruch auf das halbe Dorf Ittlingen michelfeldischen Teils, weil dieses - wie aus dem jährlich beim Rüggericht verlesenen Dorfbuch hervorgeht - nicht Lehen, sondern Eigentum und deshalb nach Weirichs Tod dessen Schwester Benedikta, der Ehefrau Grecks, erblich zugefallen ist. Greck war entschlossen, die Erbhuldigung unmittelbar nach Weirichs Beisetzung vornehmen zu lassen, wurde aber "durch etliche freundt, so derselbigen beigewohnet, [... daran] verhindert". Schließlich wurde am Samstag, den 11./21. April, seinem dazu bevollmächtigten Tochtermann Friedrich von Gemmingen zu Fürfeld die Huldigung verweigert, weil wenige Stunden zuvor schon Reinhard von Gemmingen für sich sowie namens seines Vetters und Bruders Anspruch angemeldet hatte.