Herzog Ludwig zu Württemberg und Teck, Graf von Mömpelgart schloß mit Philipp Dietrich, Wilhelm Dietrich und Ulrich Späth von Zwiefalten nach jahrelangen Streitigkeiten am 28 April 1580 einen Vertrag, in dem u. a. zwei Artikel enthalten sind, von denen der Artikel 16 vom Schloß und Dorf Ehestetten, (1) den Kirchensätzen zu Neufra und Kettenacker und den Wäldern zum vorderen und hinteren Lichtenstein und der Artikel 17 von der Lauchert handelt Der Aussteller verleiht kraft des genannten Vertrages dem Philipp Dietrich Späth von Zwiefalten zu Hettingen zu rechtem Mannlehen die Leihe der Kirchensätze zu Neufra und Kettenacker und die Wälder beim vorderen und hinteren Burgstall Lichtenstein mit dem Lichtensteiner "Härdtlein", wie es 1482 Hans Kaspar von Bubenhofen von der Herrschaft Württemberg empfangen hat Der Aussteller verleiht dem Philipp Dietrich Späth von Neufra [?] das Fischwasser, genannt die Lauchert vom oberen Steg in Hettingen bis zu dem Schuppen unterhalb der Mauer in "Honizen [?] Brüschis" Wiesen, wozu der Glöckelbrunnen gehört Der Lehensträger verpflichtet sich durch deinen Eid, seine Lehenspflichten zu erfüllen und im Kriegsfalle seinem Lehensherrn zuzuziehen (1) Kreis Münsingen?, b. Ebingen?

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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