Kaspar Radin der Jünger von Hattenhofen [Kr. Göppingen], wegen Bruchs der Urfehde [vgl. UF 1335?], neuerlicher Verschwendung, unnützen Haushaltens und Drohworten zu Göppingen gef., wird nach Fürbitten seiner Freunde auf künftiges Wohlverhalten hin abermals aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich künftig jeglicher Verschwendung sowie der Drohworte zu enthalten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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