Im Streit zwischen Prior, Prokurator und Konvent der Kartause zu Xanten einerseits und dem kurfürstlichen Sekretär und Registrator zu Kleve Hermann Hulß andererseits wegen des 1657 den Kartäusern gewährten Fahrwegs über den Warningshoff im Oirtbruch im Kirchspiel Dingden, Amt Bocholt, zu dem im Klevischen gelegenen Erbe Vlenpas im Gericht Brünen war ein Prozess vor dem Hofgericht Xanten anhängig. Einerseits war der Weg versperrt und Holz zurückgehalten worden, andererseits eine gerichtliche Forderung wegen Holzdiebstahl an den verstorbenen Pächter Henrich Warnings über 214 Reichstaler 1640 ausgestellt worden, die 1658 gegenüber seinem Schwiegersohn, dem Pächter Courd Preuns, erhoben wurde. Im Oktober 1658 wurde folgender Vergleich getroffen: Der Weg wird den Kartäusern erblich überlassen, die auf ihre Forderung verzichten und noch 4 Rosenobelen bezahlen. Diese Einigung wird zweifach mit Unterschrift der Kontrahenten ausgefertigt. Geschehen zu Xanten am ersten iulii...Unterschriften: Diederich von Buer, Richter zu Xanten und Winnendal als Zeuge; Herman Huls; Seuerin Buttinghausen, Sekretär, als Zeuge; Frater Theodoricus, Prior; Frater J. Emmelius, Procurator; Joan. Wilhelm Springman, Notar.