Auszug aus dem Gerichtsbuch zu Furtt enthaltend die durch Schiedsleute geschehene Erläuterung des Übergabevertrags zwischen Cuncz Seycz d.Ä. von Ryczmanßhoff und seinen Kindern. Darnach hat Cuncz Seycz d.Ä. seinem Sohn Mathes Seycz den vom Alten Spital zu Nürnberg zu Lehen gehenden Ryczmanshoff völlig überlassen, jedoch sich darauf das Fischrecht im Humpffelweiher auf Lebenszeit vorbehalten, doch soll Matthes daraus die Wässerung und das Recht, jeden Freitag ein Fischessen zu fischen, haben; Zins und Steuer daran sollen sie gemeinsam tragen. Ferner behält sich der Übergeber ein Tagwerk Wiese vor, außerdem übergibt er seinem obigen Sohn das Lehen zu Unternfarenbach, wobei er sich aber noch den Winterbau nimmt, dafür baut Mathes seinen Vater, so ange derselbe lebt, neun Morgen Ackers zu Fach, ferner fährt er ihm jährlich sechs Fuder Holz, die derselbe am Sigelstorffer Holz oder in der Kumenrewt kaufen wird, zu. Der Vater darf sich zehn Bäume in dem zum Hof gehörenden Garten auswählen und sie zeitlebens behalten. Matthes Seycz soll ihm auf sechs Schober Roggenstroh geben, ebenso soll er jeder Schwester - genannt werden Kathrey und Elßbert - bei ihrer Verheiratung 70 fl ausrichten, ferner seinem Bruder Hans Secz 95 fl. Kuncz Seytz d.Ä. gibt seinem dritten Sohn Cuncz Seycz 100 fl Wert aus dem vom Neuen Spital zu Nürnberg zu Lehren rührenden Hof zu Fach; nach seinem Tod werden die ihm vorbehaltenen Bestandteile des Ryczmanshofes wieder mit diesem vereinigt und seine übrige Verlassenschaft unter allen Kinder und Anrechnung dessen, was sie schon empfangen haben, ausgeteit. Die Hochzeit der Töchter soll der Vater ausfertigen nach sein Ehren zu Bett und zu Tisch. - Schiedsleute: Frycz Grolant, Hans Uttner, Cuncz und Frycz die Slegel. - Zeugen: Hans Gybel, Ott Plode, Konrad Ott, Fricz Smid, Heinrich Czynczer.