Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt seinem Getreuen Wolf Truchsess [zu Werneck] aus besonderer Gnade und treuer Dienste wegen amtmannsweise das Schloss und Amt [Alt-]Wolfstein mit Leuten, Gütern, Nutzungen und Zubehörungen für 20 Jahre. Die Verschreibung geschieht im Namen von Kurfürst Philipp und dessen Erben, sofern Wolf "die erlebt", und soll währen, solange dieser die Amtmannschaft in Treue und Huld gegenüber dem Pfalzgrafen versieht und die Güter bewahrt und beschirmt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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