Bechtold Rapp, Schultheiß, und zwei genannte Richter des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Martzolff Braun zu Helmlingen und seine Ehefrau Dorothea der Kirche zu Scherzheim 2 1/2 Schillinge jährlichen Zinses von 2 Pfund 10 Schillingen Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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