Der Statthalter des kaiserlichen Hofgerichts bestätigt, dass Philipp Gans von Otzberg zu Nauses (Neusäss) und Ludwig Gayling von Altheim zu Howenstain in die Güter des Thun von Pfrumhain zu Linthum, der auf Antrag ihres Anwalts Bonaventura Schlech geächtet worden ist, eingesetzt wurden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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