Conrad Herr von Trimberg (Trymperg) und sein Sohn Conrad, die von Graf Rudolf von Wertheim, Elze seiner ehelichen Hausfrau, und Ebirharte, seinem Sohn, deren Anteil an Haus, Burg und Stadt Ortenberg (Orthinberg) gekauft haben, verpflichten sich, innerhalb eines Monates nach Übergabe dieser Urkunde den Verkäufer oder ihrem (der Käufer) Herrn, dem Landgrafen, 1000 Pfund Heller fränkischer Währung zu zahlen, weiter 1000 Pfund nächsten Johannis Baptiste-Tag. Bei Versäumnis eines Termins werden sie bis zur Zahlung beide mit je einem Knechte und 2 Pferden in einem offenen Herberge zu Frankfurt (Frankinford) Einlager (in gysels wüs) leisten, desgleichen je mit einem Knecht und einem Pferd auf Mahnung ihre Bürgen, Dy edeln und strengen vesten lüde ... Johan und Gotfryd (auf den Siegeln comites) von Ziegenhain (Cygenhain), Conrad here von Bygkenbach, Fryderich von dem Hütten, Johan von Rugkingen, Fryderich Schelriz, Ritter, Fritze Forstmeyster, Günter Scheltur und Günther von Alispach, Waggener. Für den aus säumiger Zahlung erwachsenen Schaden sind mit den Käufern ihre Bürgen ebenso haftbar. Auch bei Säumnis in dem Ersatz eines abgehanden Bürgen durch einen neuen kann Leistung der Bürgen eintreten. Dy edeln manne Schenke Conrad von Erpach, Conrad von Bygkenbach und her Starkerad von Bruberg sollen innerhalb eines Monats nach Übergabe der Urkunde dem gräflichen Anteil an Burg und Stadt Ortenberg und den Trymberg'schen Anteil an Bamberg gegeneinander abschätzen. Den von ihrer Majorität erkannten Mehrwert hat (unter Käufern und Verkäufern) die eine Partei der anderen auf nächsten Michaelis auszuzahlen. Hierauf verplichten sich ihrerseits die Käufer bei Vermeidung des Einlagers. Dazu verspechen sie der anderen Partei die Gewere in Breuberg. Bei Abgang eines der drei genannten Schatzleuten haben die bleibenden zwei einen neuen zu wählen.