Reichskommissar für das Land Preußen: Bd. 2
Vollständigen Titel anzeigen
BArch R 43-I/2281
Länd. Preußen 1/1
BArch R 43-I Reichskanzlei
Reichskanzlei >> R 43 I Reichskanzlei >> A. Betreffserien in der Ordnung des Aktenplans >> Länder (1919 - 1945) >> Angelegenheiten der Länder im einzelnen sowie der ein- und angliederten Gebiete >> Preußen >> Reichskommissar für das Land Preußen
Sept. 1932 - Jan. 1933
Enthält:
Unterredung zwischen dem Reichspräs., v. Papen, StS Meissner und dem Preußischen Landtagspräs. Kerrl über die Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen; Protokoll
19. Sept. 1932
Bitte des Präs. des Preußischen Staatsrates (OB Adenauer) um Informationen über die Haltung des Reichskommissars für Preußen zum Preußischen Staatsrat
Sept. 1932
Staatsgerichtshof für das Dt. Reich: Entscheidung vom 25. Okt. 1932 über die VO des Reichspräs. vom 20. Juli 1932 über die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen
Besprechung des Reichspräs. mit v. Papen und dem preußischen Min Präs. Braun vom 29. Okt. 1932 über das Urteil des Staatsgerichtshofes vom 25. Okt. 1932
Okt. 1932
Min. Besprechungen am 7., 10. und 11. Nov. 1932 über die politische Lage in Preußen
Nov. 1932
Besprechung mit den Min Präs. der Länder über die innenpolitische Lage am 11. Nov. 1932
Vertretung Preußens im Reichsrat durch den Reichskommissar, Korrespondenz Staatsrat Schäffer - Prof. Popitz
1932
Bildung einer neuen Regierung in Preußen, Empfang von Reichstagspräs. Göring, Landtagspräs. Kerrl beim Reichspräs. am 12. Okt. 1932
Dez. 1932
VO des Reichspräs. über den Reichskommissar für das Land Preußen vom 31. Jan. 1933
Unterredung zwischen dem Reichspräs., v. Papen, StS Meissner und dem Preußischen Landtagspräs. Kerrl über die Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen; Protokoll
19. Sept. 1932
Bitte des Präs. des Preußischen Staatsrates (OB Adenauer) um Informationen über die Haltung des Reichskommissars für Preußen zum Preußischen Staatsrat
Sept. 1932
Staatsgerichtshof für das Dt. Reich: Entscheidung vom 25. Okt. 1932 über die VO des Reichspräs. vom 20. Juli 1932 über die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen
Besprechung des Reichspräs. mit v. Papen und dem preußischen Min Präs. Braun vom 29. Okt. 1932 über das Urteil des Staatsgerichtshofes vom 25. Okt. 1932
Okt. 1932
Min. Besprechungen am 7., 10. und 11. Nov. 1932 über die politische Lage in Preußen
Nov. 1932
Besprechung mit den Min Präs. der Länder über die innenpolitische Lage am 11. Nov. 1932
Vertretung Preußens im Reichsrat durch den Reichskommissar, Korrespondenz Staatsrat Schäffer - Prof. Popitz
1932
Bildung einer neuen Regierung in Preußen, Empfang von Reichstagspräs. Göring, Landtagspräs. Kerrl beim Reichspräs. am 12. Okt. 1932
Dez. 1932
VO des Reichspräs. über den Reichskommissar für das Land Preußen vom 31. Jan. 1933
Reichskanzlei, 1878-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:01 MESZ
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