König Karl IV. gebietet, dass alle, welche " da gut, erbe, czinse, heuser, gu{e}lde oder recht" in Nürnberg haben, ob sie nun in der Stadt oder unter den Herren oder in den Freiungen sitzen, Losung, Steuer und übrige Bürden, so wie sie die Gemeinde aufsetzt, gleichermaßen tragen und leiden sollen. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg