Graf Eberhard (V.) d. Ä. gibt Johann Benßlin von Gerlingen und seinen männlichen Nachkommen, die dazu geschickt sind, seine Apotheke in Tübingen zu Erblehen, mit der Auflage, bei gemeinem Landzug als Wundarzt und Apotheker mitzuziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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