Der Edelherr Otto von Ahaus (Ahus) bekundet, daß er an Bischof Ludwig von Münster und dessen Kirche die Burg (castrum) Bredevoort (Bredervort) und die Herrschaft (dominium) Lohn (Loen), die ihm nach dem Tode des Edelherrn Hermann von Lohn, seines Onkels (avunculus), erblich zugefallen sind, samt Zubehör für 600 Mark münsterischer Pfennige verkauft hat. Weitere 400 Mark zur Einlösung der Höfe (curtes) Keppelhove sowie 120 Mark zum Kauf der Gogerichte in Wessum (Weshem) und Wüllen (Wullen) hat der Bischof hinzugefügt. Ferner soll er 8 Vasallen der münsterischen Kirche auch zu Vasallen des Ausstellers machen. Weiterhin wird er dem Aussteller 8 Ministerialen aus der Herrschaft Lohn nach dem Rat der Herren Lutbert, Domdekans zu Münster, Dietrich, Propsts des Alten Doms ebenda (vetus ecclesia sancti Pauli), Balduin von Steinfurt und Heinrich Korff (Korf), Ritters, überlassen. Im Sumpf Garbrock (Garbroke) darf der Aussteller eine Burg errichten. Darüber mit Dritten entstehende Streitigkeiten sind vor dem Bischof zu entscheiden. Gegen außergerichtliche Behinderung beim Burgbau hat der Bischof gegen Bezahlung der Hälfte der Lebensmittel zu helfen. Diese Hilfspflicht kann er mit 200 Mark ablösen. Keine Unterstützungspflicht des Bischofs beim Burgbau selbst. Die Höfe Keppelhove, die genannten Gerichte, Vasallen, Ministerialen und die neue Burg gehen von der münsterischen Kirche zu Lehen. Die Burg ist Offenhaus des Bischofs und der Kirche gegen jedermann ausgenommen die Verwandten und den Anhang (familia cottidiana) des Ausstellers. Dieselben und der Aussteller dürfen Bischof und Kirche von der Burg aus keinen Schaden tun. Währschaftsversprechen des Ausstellers. Siegelankündigung desselben, des Grafen Johannes von Bentheim (Benthem) und des Edelherrn Balduin von Steinfurt (Steynvordia). Zusatz auf einem mit den Siegelpresseln befestigten Perg.-Streifen: Der Bischof hat dem Aussteller mit Zustimmung von Domdekan und -kapitel alle ihm zustehenden Rechte im Gogericht Vreden außerhalb der Stadt (opidum) Vreden (Vredene) überlassen. tercio nonas mensis augusti