Johannes Franck, Prior des Gmünder Predigerkonvents, beurkundet, dass er als vom Ordensgeneral Leonardus de Mansuetis und vom Generalvikar Heinrich de Wesmalia bestellter Vikar über das Kloster Gotteszell an diesem Tage im Chor der Klosterkirche über die Klosterschwestern zu Gericht gesessen sei und nach der Einvernahme der Schwestern und nach der Beratung mit seinen Beisitzern folgendes Urteil gesprochen habe: die vom Generalvikar abgesetzte Priorin Agnes von Rammingen und die Amtspersonen Margarete Münchin und Dorothea Flädin werden exkommuniziert, weil sie im September des Vorjahres ohne Erlaubnis das Kloster verlassen und eine Privatwohnung in Stuttgart aufgesucht haben; die übrigen Schwestern werden, weil sie trotz strengen Gebotes sich geweigert haben, eine neue Priorin zu wählen, gleichfalls exkommuniziert, und Kloster und Kirche werden mit dem Interdikt belelgt. Die von den Schwestern angekündigte Appellation an den Heiligen Stuhl hat er für unnütz und wertlos erklärt.