Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, bezeugt, dass, nachdem einst Bischof Walram von Moers dem inzwischen verstorbenen Gerd van Berntfelde mit Wissen des Domkapitels Münster das Amt und Gericht Bocholt verpfändet hatte und genannter Gerd vermöge seines Amtsbriefs dem Roleve Robeldinck, Tylmans Robeldincks Sohn, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs ein Stück Land mit Zubehör, das jährlich 1 Molter Roggen Bocholter Maß hält und gelegen ist zwischen der Rauwers Porten zu Bocholt upn Recken, gehörig zum Kapitel des Stifts Vreden, einerseits, und einem Stück Land, gehörig zum Amts Bocholt, andererseits, für 32 Rheinische Goldgulden versetzt und verkauft hatte, nunmehr bestätigt wird, dass Roleve Robelinck den Willbrief an vrouwen Schulten überlassen habe. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loslösung. Siegelankündigung des Ausstellers. up zunte Philippi unde Jacobi apostolorum dage

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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