Kurfürst Philipp von der Pfalz schreibt Bürgermeistern, Räten und der Gemeinde zu Sinsheim, dass er sie und die Stadt Sinsheim an Orendel von Gemmingen auf Wiederkauf verkauft hat, wie es der Kaufbrief ausweist. Daher befiehlt er den Angeschriebenen, dass sie Orendel entsprechend des Kaufbriefs geloben und schwören sollen. Wenn sie das getan haben, sagt er sie mit diesem Brief der Gelübde und Eide ihm gegenüber ledig bis zum Wiederkauf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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