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Die Witwe Amalia (Amelia) von Schletten geborene Küchenmeister,
bekundet, dass sie mit Zustimmung ihrer Kinder, Reinhard von Schletten,
Johann Chr...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1568 Januar 22
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheenn und gebenn Donnerstags nach Sebastiani denn zwenn unnd zwainigstenn monnats Ianuarii nach Christi unnsers lieben Herrenn unnd ainigen Heylanndts gepurth funffzehenn hundertt unnd im acht unnd sechzigistenn iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Witwe Amalia (Amelia) von Schletten geborene Küchenmeister, bekundet, dass sie mit Zustimmung ihrer Kinder, Reinhard von Schletten, Johann Christoph (Hans Christoffs) von Schletten und Amalia (Amelia) von Schletten dem [Philipp Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, folgende Lehen des Klosters, die sie von ihrem verstorbenen Vater, Heinrich Küchenmeister in [Bad] Orb (Orba), geerbt hat, verkauft hat: die Engelsburg bei Neuhof (Newenhoff) mit allem Zubehör; ein Fischteich oberhalb Neuhof; alle Einkünfte der Engelsburg in Form von Geld, Hafer, Sommerhähnen, Fastnachtshühnern, Festbroten (schonbroten) und Käsen; alle zu der Engelsburg gehörenden Dienste; alle Zinse, Gefälle und Rechte in Neuhof; alle Einkünfte der im Amt Neuhof gelegenen Orte Büchenberg (Buchenbergk), Oberkalbach (Obernn Kalba), Mittelkalbach, Rückers und Rommerz mit den dazu gehörenden Rechten. Alle Lehen werden in dem Umfang verkauft, wie sie sie zuletzt von Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling], Abt von Fulda, als Lehen empfangen hat. Sie verspricht durch ihren Obmann, dass alle Lehen unbelastet, unverpfändet und nicht als Morgengabe vergeben sind. Die Lehen sind für 3000 Gulden guter, genehmer Gulden Frankfurter Währung an den Abt verkauft worden. Das Geld hat Amalia vor Erstellung der Urkunde bar erhalten und sagt den Abt von der Zahlung der Kaufsumme los. Sie verzichtet für sich und ihre Erben auf alle Rechte an den verkauften Lehngütern, weist den Abt in deren Besitz ein und übergibt ihm die Urkunden und Register der Lehngüter; falls sich noch weitere Urkunden oder Register auffinden, will sie diese Abt und Kloster ohne Widerspruch zukommen lassen. Sie entbindet alle von dem Verkauf betroffenen Untertanen, die ihr verpflichtet sind, von ihren Eiden und Gelübden, und weist sie an, künftig Abt und Kloster die schuldigen Dienste zu leisten. Sie verspricht für sich und ihre Erben, sich an alle in der Urkunde genannten Regelungen uneingeschränkt zu halten, leistet Währschaft und will zukünftig mit keinerlei Recht gegen den Verkauf der genannten Güter vorgehen; sie verzichtet auf eine nachträgliche Erhöhung des Kaufgeldes und auf die Anwendung des Benefitium Senatus Consultum Velleianum. Siegelankündigung. Amalia von Schletten bittet ihren Schwager, Johann (Hanns) Georg von Erthal, die Urkunde für sie zu besiegeln; er besiegelt die Urkunde, jedoch ohne Schaden für sich und seine Erben. Reinhard, Johann Christoph und ihre Schwester Amalia bekunden für sich und ihre Erben, dass der Verkauf mit ihrem Wissen und ihrer Zustimmung getätigt worden ist. Sie verzichten auf alle Rechte an den verkauften Lehngütern und beschwören bei ihrer adeligen und jungfraulichen Ehre, mit keinerlei Recht gegen den Verkauf vorzugehen; Amalia verzichtet zusätzlich auf die Anwendung des Benefitium Senatus Consultum Velleianum. Siegel- und Unterfertigungsankündigung von Reinhard von Schletten und Johann Christoph von Schletten. Auf die Bitte ihrer Schwester Amalia besiegeln die Brüder die Urkunde für sie. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Reinhardt von Schletten subscripsi / Hans Crystoffell vonn Schlettenn)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Georg von Erthal, Reinhard von Schletten, Johann Christoph von Schletten
Das Senatus Consultum Velleianum ist ein Senatsbeschluss des 1. Jahrhunderts nach Christus, der die Geschäftsfähigkeit von Frauen zu ihrem eigenen Schutz einschränkt; zur Rezeption im Mittelalter Lehner, Senatus Consultum Velleianum.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.