Urfehde Nr. 68
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7144
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1525 August 16, Mittwoch nach Assumptionis (= Himmelfahrt) Mariae
Regest: Hainz Wurster von Waltdorf bekennt, dass er im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Rewtlingen gelegen ist, weil er sich in dem Geleit (= Asyl), das er zu Rewtlingen als ein Totschläger angenommen, nicht wohl gehalten, sondern an einer leichtfertigen Frauenperson, obwohl er ein Eheweib hat, gehangen hat. Ferner: als ihm der Rat durch die geschworenen Stadtknechte gebieten liess, er solle sich aus der Stadt tun und eine Zeitlang an anderen Orten sich aufhalten, hat er das nicht befolgt, sondern ist in Rewtlingen geblieben und hat eine Waffe getragen, was ihm doch als einem Totschläger verboten war. Wegen dieses Ungehorsams hätten die Herren von Rewtlingen Fug und Recht gehabt, ihn zu strafen, davon sind sie aber auf seine Bitte abgestanden. Er hat einen Eid geschworen, wegen der Sache und des Gefängnisses gegen jedermann ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem Eid soll und will er strackes Gangs aus der Stadt Rewtlingen und allen Orten, wo der Rat zu gebieten hat, gehen und sein Leben lang nicht darein kommen, es werde ihm denn von den Herren von Rewtlingen zugelassen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Johannes Nippenburger genannt Stunder, wohnhaft zu Rewtlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ