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Wegen vereinfachter Rechnungsführung sollen die Reparaturen an den Orgeln der hiesigen Kirchen nicht mehr vom Stadtalmosenamt, sondern vom Bauamt bezahlt werden.
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Wegen vereinfachter Rechnungsführung sollen die Reparaturen an den Orgeln der hiesigen Kirchen nicht mehr vom Stadtalmosenamt, sondern vom Bauamt bezahlt werden.