Christoph [Funk], Abt des Benediktinerklosters Petershausen, entlässt Veit Boller zu Pfrungen, ehelichen Sohn des verstorbenen Hans Boller und der Barbara Reslin, gegen eine nicht spezifizierte Gegenleistung oder Bezahlung aus seiner und seines Gotteshauses Leibherrschaft. Der Aussteller spricht genannten Veit von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes frei, entbindet ihn von seinem Eid und garantiert, ihn von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen. Fortan mag er seine Nahrung an anderen Orten suchen, bei Herren oder Frauen Schutz und Schirm, in Städten, Märkten oder auf dem Land Bürgerrecht annehmen, wie und wo es ihm am nützlichsten erscheint, unbehindert durch ihn, den Aussteller, der auch namens seines Konvents ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum mit allen daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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