Die Kurfürsten Erzbischof Adolf von Mainz und Friedrich von der Pfalz bekunden, dass sie beide mehrere briefe über den anstand der gefangenen Fürsten [Bischof Georg] von Metz, [Markgraf Karl I. von] Baden und [Graf Ulrich V. von] Württemberg sowie über den Koadjutor [von Mainz, Graf Heinrich von Württemberg] bei Bischof Reinhard von Worms hinterlegt haben; sobald Erzbischof Adolf des Koadjutors ledig geworden sei, sollen die briefe wieder abgeholt werden können.