Bischof Konrad [II.] zu Würzburg bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen zu Bürg (zur Burge) ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach (Bretha) bei Neuenstadt am Kocher samt Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. Eberhard hat diese Lehngüter von den Brüdern Jörg, Wolf und Joachim von Breit (Breyt) käuflich erworben.