Ephoralarchiv Hohnstedt-Northeim (Bestand)
Show full titleLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
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D 45c
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> D - Deposita
1490-1991
Bestandsgeschichte: 1. Inspektions- und Bestandsgeschichte "Die Superintendentur in Hohnstedt gehört zu den ältesten in Süd-Hannover. Bereits 1589 ist hier der erste Superintendent nachweisbar. Die einzige Unterbrechung stellen die Jahre 1720 bis 1740 dar, wo der Superintendent Oldendorp seinen Sitz in Edesheim hatte. Der Umfang der Inspektion hat jedoch mehrfach gewechselt. Ursprünglich gehörten zu ihr die Ämter Brunstein und Westerhof sowie das Gräflich Hardenbergsche Gericht, zeitweilig auch Fredelsloh. Northeim hatte sein eigenes Geistliches Ministerium, Höckelheim war hessisch und zudem reformiert, während Hammenstedt zur alten Inspektion Katlenburg gehörte. 1807 wurde Fredelsloh der Inspektion Hardegsen überwiesen und 1818 das Gericht Hardenberg nach Göttingen I geschlagen. Als im Jahre 1869 im Bereich der Landeskirche umfangreiche Veränderungen der Abgrenzung der Inspektionen erfolgten, kam es auch zu einer Reorganisation der Inspektion Hohnstedt. Die Inspektion Katlenburg wurde aufgelöst und Hammenstedt zu Hohnstedt geschlagen. Das Amt Westerhof wurde abgetrennt und dort die Inspektion Willershausen neu geschaffen. Dafür kehrte das Gericht Hardenberg zu Hohnstedt zurück. In den 80er Jahren bekannte sich die Kirchengemeinde Höckelheim zum Luthertum, schied aus der reformierten Inspektion Bovenden aus und schloß sich Hohnstedt an. 1875 ist darüber verhandelt worden, den Sitz der Superintendentur nach Northeim zu verlegen, es blieb jedoch beim bisherigen Zustand. 1922 wurde die Inspektion Hardegsen aufgelöst, wobei Lutterhausen und Moringen zu Hohnstedt kamen, während Fredelsloh zu Markoldendorf kam. Nachdem auch diese Superintendentur 1935 aufgehoben worden war, gelangte Fredelsloh nach Einbeck. Da es jedoch viel mehr in die Richtung Northeim tendierte, empfand die Gemeinde diese Regelung als unglücklich und kehrte 1950 zu Hohnstedt zurück. 1951 erfuhr die Inspektion dann noch eine erhebliche Erweiterung in östlicher Richtung durch Hinzutritt von Berka, Gillersheim und Katlenburg, welche politisch schon zum Kreis Northeim gehörten. Northeim war nach Aufhebung des Geistlichen Ministeriums 1925 ebenfalls hinzugekommen. Abgetrennt worden war lediglich von Bühle die Kirchengemeinde Nörten mit Bishausen, wo 1890 eine eigene Parochie entstand, die heute [1953] zum Kirchenkreis Göttingen Nord gehört. Die Kenntnis dieser historischen Zusammenhänge ist für die Benutzung des Archivs unerläßlich. Im allgemeinen sind die Spezialakten bei den Veränderungen der Zugehörigkeit mitgegangen, jedoch die Generalia an Ort und Stelle geblieben. So sind die Specialia der Kirchengemeinden im Amt Westerhof sämtlich an die Superintendentur Willershausen bzw. Osterode gelangt. Die Akten für das Gericht Hardenberg dürften ziemlich vollständig nach Hohnstedt gekommen sein; es fehlen jedoch die Zweitschriften der Rechnungen. Auch die Akten über Hammenstedt aus Katlenburg liegen vor. Dagegen hat die reformierte Inspektion Bovenden die Specialia von Höckelheim entgegen der Anordnung des weltlichen Kirchenkommissars vom Jahre 1888 erst nach langen Verhandlungen 1953 abgeliefert. [...] Die Specialia der Superintendenturpfarre Hohnstedt selbst waren von den Pfarrakten nicht zu trennen und befinden sich im Pfarrarchiv. Für Northeim befinden sich wesentliche Bestände im Besitz des dortigen Stadtarchivs." 2. Der Bestand als Depositum im Landeskirchlichen Archiv Dr. Helmut Speer, der Verfasser des vorgestellten Textes, ordnete, verzeichnete und verpackte in den Jahren 1951 bis 1953 das Ephoralarchiv Hohnstedt-Northeim. Mit der Verlegung des Amtssitzes der Superintendentur von Hohnstedt nach Northeim im Jahr 1959 blieb das Ephoralarchiv wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeit zunächst in Hohnstedt. Erst 1970 konnte es nach Northeim überführt und in dem in der St. Sixti-Kirche eingerichteten Archivraum eingestellt werden. Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 wurde aus den Kirchenkreisen Northeim, Uslar und Einbeck der neue Kirchenkreis Leine-Solling gebildet (vgl. Kirchl. Amtsblatt 2000, S. 287 f.) Zu ihm gehören nunmehr 100 Kirchengemeinden mit ca. 75.000 Gliedern. Um Problemen bei der Unterbringung der drei Ephoralarchive in Northeim aus dem Weg zu gehen, einigten sich die betroffenen kirchlichen Dienststellen darauf, die Archive der ehemaligen Kirchekreise dem Landeskirchlichen Archiv Hannover als Deposita zu überlassen. Das 1953 von Dr. Speer erstellte Findbuch wurde 2006 in eine EDV-Version umgesetzt. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf andere Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen. Über Geschichte und Entwicklung des alten Kirchenkreises Hohnstedt-Northeim könnte weiteres im Landeskirchlichen Archiv Hannover aufbewahrtes Archivgut nutzbringend herangezogen werden, u. a. die Bestände "A 1 (Pfarroffizialakten)", "A 6 (Pfarrbestellungsakten)", "A 9 (Visitationsakten)" und für die Zeit nach 1945 der Bestand "L 5 c (Landessuperintendentur Göttingen)".
57 lfd. M.
Bestand
Literatur: Ph. Meyer: Die Inspektionseinteilung des Göttinger Landes im Wandel der Zeit, in: Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte, Braunschweig 1937; Kirchen im Ev.-luth. Kirchenkreis Leine-Solling, Hannover 2005.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
01.04.2025, 1:47 PM CEST
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