Die Brüder Borchart und Friedrich von Oeynhausen erneuern die folgende Pfandschaft ihres Vaters und ihrer Onkel. In der Urk. inseriert: Bernhard VII. z. L. erneuert die rückkäufliche Verpfändung seiner Hälf-te der Burg Oldenburg für 300 Rhein. Gl. den Brüdern Cord, Friedrich und Johann v. Oeynhausen so, wie sein (+) Vater Simon VI. diese einst mit Zubehör verpfändete. Zur Burg gehören: Kollerbeck mit dem Teich, jeweils den 1/2 Hof zu Holzhausen u. Herste, die halben Dörfer Albroke, Hobrechtessen, Eilversen, die 1/2 Abbenborch, den 1/2 Waldenbrock (Die anderen Hälften gehören jeweils dem Stift Paderborn). Ferner Zehnteinkünfte zu Sommersell u. den dortigen 1/2 Hof, 3 Teile des Stoppelberges mit 1/4 Zehnt, Zehnteinkünfte zu Eversen, Rolfzen und Honrode vor Nieheim, die Freien zu Steinheim und Nieheim, div. Gerichtsrechte zu Steinheim und Nieheim und zur Burg Oldenburg. Es folgen Regelungen zur Nutzung der Burg in Krieg und Frieden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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