Wilhelm Siibkens von Dülken, Priester, Offiziant zu Viersen (Virssen), einer- und Wilhelm Naepken, Schultheiß zu Dülken, andererseits mit ihren Schiedsleuten, nämlich Mathis andem Vorst, Priester, Kanoniker zu Rade (Raide) bei Süchteln (Suchtelen), und Johann, Küster zu Viersen, auf Seiten des Priesters und Johann Vyscher und Johann von Kessell, beide Bürger zu Dülken, auf Seiten des Schultheißen, zwischen welchen Parteien Streit herrschte wegen des Schultheißenamtes zu Dülken und wegen des Hofes des Kapitels von Xanten zu Amern St. Anton (Sent Anthonius Ameren), trafen zusammen, um den Streit beizulegen. Der Schultheiß behauptete, das Kapitel habe ihn allein in das Schultheißenamt und den Hof eingesetzt, was den Schöffen von Dülken und Waldniel (Waltnyele) bekannt sei. Er könne deshalb die Güter des Amtes und Hofes nutzen, Holz und Weiden hauen nach Belieben und so lange, bis er das Geld, das er für Amt und Hof aufgewandt habe, zurückerhalte, vom Kapitel oder einem anderen. Der Priester Wilhelm antwortete durch Arnt Meykens, Schöffen zu Dülken, er sei bereit, dem Schultheißen das Geld zurückzuzahlen, sobald dieser den Aufwand nachgewiesen habe. Er hoffe und vertraue, das Kapitel werde ihm Amt und Hof zugestehen, das könne er durch Urkunde des Kapitels belegen. Er forderte im Beisein Lamberts, des Gerichtsboten zu Dülken, den Schultheißen auf, dem Kapitel zu schreiben und Kapitulare nach Dülken kommen zu lassen auf Kosten dessen, der im Unrecht befunden werde. Der Schultheiß lehnte dies ab. - Instrumentierungsersuchen des Priesters. - Zeugen: Mathis andem Vorst, Kanoniker zu Rade, und Gisbert Andree von Dülken, Priester der Diözese Köln. - Per modum prothocolli geschrieben und beglaubigt durch Johann Pictor(is) von Viersen, Kleriker der Diözese Köln, an der Kölner Kurie geschworener und approbierter Notar kaiserlicher Autorität. ... 1501 indictione 4. Iovis prima Aprilis ... Acta sunt hec in Dulken in domo consulatus ...