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Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Wüstems bekunden auf Wunsch des Junkers Jakob von Bergen, daß nach Ausweis ihres Gerichtsbuches 1) am 20 (?) März 1513 das Gericht dem Jacob von Eschershausen, Sohn des Johann [von] Bergen, bezeugt hat, daß er nächster Erbe des + Emershausen zu dem von diesem verkauften Teilzehnten zu Reichenbach sein, sobald die hinterlassene Witwe von Em[m]ershausen gestorben; 2) 2 Mitglieder des Gerichts von Junker Johann von Emershausen bei dessen Lebzeiten gehört haben, daß Junker Johan von Bergen zu Eschershausen sein nächster Erbe sei.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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