Abt Heinrich Schupp vom Kloster Arnstein hätte die Propstei oder Kirche St. Petersberg 'uff dem Gauhe' bei Gau-Odernheim gern in Bau gehalten, und...
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NACHWEIS
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A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.7 (Gau-)Odernheim >> 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim
1563 Januar 18
Abschrift Ende 17. Jh. und von gleicher Hand vom 21.8.1697st. n. Staatsarchiv Darmstadt E 5 B 3 Konv. 451 Fasc. 1. Auszug: Arnstein 16. Mai 1700 mit Auszügen aus der deutschen Fassung der Vita Graf Ludwigs von Arnstein und der Urkunde Erzb. Johanns von Trier von 1197 Februar 13 zu 1563 Januar 18. Das. Konv. 271 Fasc. 3
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Heinrich Schupp vom Kloster Arnstein hätte die Propstei oder Kirche St. Petersberg 'uff dem Gauhe' bei Gau-Odernheim gern in Bau gehalten, und hat diese mit verschlossenen Toren oft verwahrt und Wächter darüber gesetzt, auch den Rat zu Gau?Odernheim um ernsthafte Aufsicht gebeten, damit sie nicht völlig zerbrochen und zerstört werde, doch sei alles vergebens gewesen. So oft die Schlösser der Tore erneuert, seien diese wieder zerschlagen worden. Altarsteine und anderes in der Kirche seien mit dem Fußboden (paviment) zerschlagen, abgebrochen, weggetragen worden, so dass in mehr als 20 Jahren keine Messe und kein Amt darin gefeiert werden konnte, weshalb die Schuldner, die zu Berg und Kirche zinspflichtig sind, die Zahlungen verweigern, die schwer beizutreiben sind, Da der Kirchbau entlegen, Zinse und Gülte nicht beizubringen, hat er mit Willen des einsichtigen Teils des Kapitels, da die Kurpfalz 'mit der Zwinglianischer oder Calvinischer Secten bepfleckt' alle Altäre in den Pfarreien und die Heiligenbilder verwüstet, Kirchen und Klausen, Stifte zerstört,die Personen aus Klöstern und Stiftern vertrieben, und auch das Kloster Gommersheim (Gummerszheim) eingenommen, wodurch zu besorgen ist, dass auch der Petersberg nicht vergessen werde und von Kurpfalz schwer wieder zu gewinnen sein dürfte, die Kirche mit ihren Gülten und Renten dem Rat der Stadt Gau-Odernheim für 350 Gulden übergeben. Bürgermeister und Rat sollen Kirche und Renten haben, die Kirche in gutem Bau halten und den Überschuß der Renten im Almosen im Stadtspital verwenden, wobei dem Kloster das Recht der Einlösung mit 350 Gulden und nachweisbaren Baugeldern bleibt. Von dieser Summe sind 100 Gulden bezahlt. Der Rest, 250 Gulden, ist in 3 Terminen zu erwarten. Eintrag im Protokoll, das Abt Heinrich Schup 1556 nach dem Tod des Abts Heinrich. Mhoinsch anlegen ließ, fol. 46. 1565 von Bürgermeister und Rat der Stadt Gau-Odernheim vom 2. Termin 83 Gulden. 8 Albus Daselbst fol. 49. 1566 ebenso zum letzten Termin 128 Gulden. Daselbst fol. 50.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
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- 13 Orte, Buchstabe O (Gliederung)
- 13.7 (Gau-)Odernheim (Gliederung)
- 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim (Gliederung)