Jakob Hetzler von Kirchheim u.T., wegen einiger zu Urach begangener Diebstähle zu Kirchheim gef., in Ansehung seiner Jugend und auf seine Bitte vor die Wahl gestellt, sich entweder dem Recht zu stellen und den Richterspruch abzuwarten, oder sich mit Ruten auspeitschen zu lassen, anschließend das Fürstentum zu verlassen und nie mehr ohne fürstliche Erlaubnis zurückzukehren und dazu einen Eid zu schwören, entscheidet sich freien Willens für die zweite, gelobt, alle genannten Bestimmungen ainzuhalten, und schwört U.