Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchseß und Kurfürst, verpfändet den Eheleuten Johann Rockenhuser und Katharina in Amtsweise seinen Anteil am Schloss Naumbug, das er in Gemeinschaft mit Pfalzgraf Johann, Grafen zu Sponheim, besitzt, Johann und seine Erben sollen die Renten und Gefälle einnehmen und darüber Rechnung legen; die Einzelheiten werden festgelegt. Die Eheleute haben dem Kurfürsten 1000 Gulden geliehen; erst nach Rückzahlung der Summe kann dieser wieder über das Schloss verfügen. Diese ist ein Vierteljahr vor Kathedra Petri (22. Februar) anzukündigen, die Summe ist zu Kreuznach oder Bingen zu zahlen. Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürger zu Monzingen werden als Bürgen gestellt. Löst der Markgraf von Baden seinen Anteil an der vorderen Grafschaft Sponheim aus, erhalten die Eheleute oder ihre Erben davon die 1000 Gulden. Siegel des Austtellers (1); Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürger zu Monzingen erkennen ihre Verpflichtungen an und siegeln mit dem Stadtsiegel (2). "Datum Heydelberg uff dinstag nach Apolonie virginis" 1506.

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Landeshauptarchiv Koblenz
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