Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchseß und
Kurfürst, verpfändet den Eheleuten Johann Rockenhuser und Katharina in
Amtsweise seinen Anteil am Schloss Naumbug, das er in Gemeinschaft mit
Pfalzgraf Johann, Grafen zu Sponheim, besitzt, Johann und seine Erben sollen
die Renten und Gefälle einnehmen und darüber Rechnung legen; die
Einzelheiten werden festgelegt. Die Eheleute haben dem Kurfürsten 1000
Gulden geliehen; erst nach Rückzahlung der Summe kann dieser wieder über das
Schloss verfügen. Diese ist ein Vierteljahr vor Kathedra Petri (22. Februar)
anzukündigen, die Summe ist zu Kreuznach oder Bingen zu zahlen. Schultheiß,
Bürgermeister, Rat und Bürger zu Monzingen werden als Bürgen gestellt. Löst
der Markgraf von Baden seinen Anteil an der vorderen Grafschaft Sponheim
aus, erhalten die Eheleute oder ihre Erben davon die 1000 Gulden. Siegel des
Austtellers (1); Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürger zu Monzingen
erkennen ihre Verpflichtungen an und siegeln mit dem Stadtsiegel (2). "Datum
Heydelberg uff dinstag nach Apolonie virginis" 1506.