Ütz Wonnhart auf der Neuen Herberg, nach Geradstetten gehörig, gesessen, wegen Teilnahme an den Bauernunruhen des vergangenen Jahres angeklagt, verurteilt, und außer Landes gegangen, hernach aber aufgespürt und gef., jedoch auf sein und seiner guten Freunde und Gönner Fürbitten begnadigt und nach Hause gelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, den Tübinger Vertrag zu halten, ebenso alle andere Ordnungen und Satzungen, sich in keiner Weise mehr zu empören, auch sein Leben lang weder Wehr noch Harnisch zu besitzen oder zu gebrauchen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...