Jacobus, Bischof von Ösel, lässt duch den öffentlichen Notar Hermannus Bluve de Dullestete die Urkunde Papst Alexander IV. von 1257 Mai 30 (Cum vos tanquam), in der der Deutsche Orden, ausgenommen durch besonderes päpstliches Mandat, nicht der Exkommunikation oder dem Interdikt unterliege, transsumieren.

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