Jacobus, Bischof von Ösel, lässt duch den öffentlichen Notar Hermannus Bluve de Dullestete die Urkunde Papst Alexander IV. von 1257 Mai 30 (Cum vos tanquam), in der der Deutsche Orden, ausgenommen durch besonderes päpstliches Mandat, nicht der Exkommunikation oder dem Interdikt unterliege, transsumieren.
Vollständigen Titel anzeigen
XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 27
Papsturkunden, Nr. 565
XX. HA, Perg.-Urkk. Pergamenturkunden
Pergamenturkunden >> 01 Papst- und Konzilsurkunden (Schieblade 1-18)
1335 Februar 25
Enthält: Inserierte Urkunden:
(1) Papst Alexander IV. bestimmt, dass der Deutsche Orden, ausgenommen durch besonderes päpstliches Mandat, nicht der Exkommunikation oder dem Interdikt unterliege (Cum vos tanquam). 1257 Mai 30.
(2) Papstes Urban IV. untersagt den Prälaten, die Deutschordensbrüder ohne besonderen Befehl des römischen Stuhles zu exkommunizieren (Cum dilecti filii). 1263 Oktober 1.
(1) Papst Alexander IV. bestimmt, dass der Deutsche Orden, ausgenommen durch besonderes päpstliches Mandat, nicht der Exkommunikation oder dem Interdikt unterliege (Cum vos tanquam). 1257 Mai 30.
(2) Papstes Urban IV. untersagt den Prälaten, die Deutschordensbrüder ohne besonderen Befehl des römischen Stuhles zu exkommunizieren (Cum dilecti filii). 1263 Oktober 1.
Archivale
Tabulae Ordinis Theutonici, hrsg. von Ernst Strehlke, Berlin 1869, Nr. 542 (1), Nr. 628 (2). - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 4342 (Insert 1), 4423 (Insert 2). - Regesta Pontificum Romanorum 1198-1304, Bd. 2, hrsg. von August Potthast, Berlin 1875, Nr. 16853 (Insert 1).
Verweis: Die inserierte Urkunde (2) ist zudem in zwei weiteren Transsumpten von 1393 Mai 29 ((XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 7) und 1336 Juni 14 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 13) überliefert.
Verweis: Die inserierte Urkunde (2) ist zudem in zwei weiteren Transsumpten von 1393 Mai 29 ((XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 7) und 1336 Juni 14 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 13) überliefert.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:36 MESZ