Bartlin Rouß, sesshaft zu Baltmannsweiler, zu Schorndorf gef., weil er von Jakoblin Haidlin aus Baltmannsweiler ungefähr 10 oder mehr Pfund Wildbret, das dieser im Guntzenhau geschossen, angenommen hatte, deshalb mit einer Geldstrafe von 10 lb h und mit Bezahlung seiner Gefängniskosten bestraft und freigelassen mit der weiteren Auflage, künftig solche Handlungen und alles Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein besonderes Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel unverzüglich dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U.